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Gegenwind SG

Gesetzesinitiative «Schutz der kommunalen Demokratie»

Das kantonale Planungs- und Baugesetz hebelt via Sondernutzungspläne in Art. 33 das Referendums- und Beschwerderecht der Gemeinden aus. Aktuell betrifft das den Ausbau von erneuerbaren Energien durch Windkraft.

Die Sondernutzungspläne tangieren aber auch weitere Mitspracherechte der Gemeinden. Die Gegenwind-Initiative holt sie durch Änderung von Art. 33 zurück.

 

In einem schleichenden Prozess werden den Gemeinden und ihren Einwohnern die Entscheidungsrechte entzogen. Damit untergraben Bund und Kanton das Subsidiaritätsprinzip und die direkte Demokratie. Aktuell geht es darum, dass auf Bundesebene die erneuerbare Energie massiv vorangetrieben werden soll. Das Referendums- und Einspracherecht wird hierbei als störend empfunden. So wurden die Kantone angewiesen, Gesetzesgrundlagen zu erschaffen, um die Mitbestimmung auf kommunaler Ebene auszuhebeln. Dies wurde im Kanton St. Gallen durch die «Sondernutzungspläne», Art. 33 im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG), bereits umgesetzt. Das Vorgehen ist schon seit einiger Zeit systematisch: Einsprache- und Mitbestimmungsrechte werden auf Wunsch von Lobbygruppen eingeschränkt. Durch die Streichung der gesetzlichen Artikel, mit denen die Gemeinden entmündigt werden, holen wir das Mitbestimmungsrecht zurück und setzen ein wichtiges Zeichen für die Demokratie.

Initiativtext

Initiative Schutz der kommunalen Demokratie

Die Unterzeichnenden fordern, dass im Planungs- und Baugesetz folgender Artikel gestrichen wird:

Art. 33 Inhalt
1 Kantonale Sondernutzungspläne werden erlassen für:
a) Abbaustellen von kantonaler und regionaler Bedeutung;
b) Deponien von kantonaler und regionaler Bedeutung;
c) Anlagen zur Gewinnung von Energie;
d) Anlagen zur Nutzung des Untergrundes;
e) Strassen und Wasserbauten, soweit sie mit Vorhaben nach Bst. a bis d dieser
Bestimmung zusammenhängen.

Artikel 33 wird wie folgt ersetzt:
Art. 33 Inhalt
1 Kantonale Sondernutzungspläne werden erlassen für:
a) Strassen, namentlich Autostrassen und Hauptstrassen ausserorts;
b) Wasserbauten, namentlich Hochwasserschutz und Stauanlagen.

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Der Unterschriftenbogen kann selbst ausgedruckt werden.
 

Einseitiger Unterschriftenbogen download (einseitiger Druck s/w auf 1 A4 Blatt)

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max. 20
Name und Wohngemeinde dürfen veröffentlicht werden. Das Komitee darf mir Updates zur Initiative per Mail/per Post senden.

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Als kleines, privates und unabhängiges Komitee ohne Lobby im Hintergrund, sind wir Ihnen sehr dankbar für finanzielle Unterstützung.

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Komitee Gegenwind SG

Co–Präsidium Patrick Jetzer, Bächli (Hemberg) & Dr. Esther Granitzer, St. Gallen
Eveline Ketterer, St. Gallen (Mediensprecherin)


Stefan Millius, Au – Marc Buschor, Sennwald – Daniel Trappitsch Buchs – Lisa Leisi, Dietfurt – Hans Moser, Buchs – Doris Domenig, Algetshausen – Ramon Rüegg, Staad – Christian Grob, Bächli (Hemberg) – Marianne Knüsli, St. Gallen – Nicole Montavon, Eggersriet – Monika Wagner, Wittenbach – Alex Domenig, Oberuzwil – Véronique Wahl, Bächli (Hemberg) – Ralph Bossi, Ganterschwil

Meilensteine

Sammelbeginn

Die Initiative ist gestartet!

Festlegung Sammelstart

Der Sammelstart wurde auf den 26. April 2024 festgelegt.

Freigabe der Initiative

Die Staatskanzlei erteilt die Zulässigkeit nach Anpassung des Initiativtitels «Schutz der kommunalen Demokratie».

Rückmeldung Staatskanzlei

Die Staatskanzlei fordert eine Anpassung des Titels.

Release Website

Der Internetauftritt wurde live geschaltet.

Einreichung Staatskanzlei

Die Initiative wurde vom Komitee bei der Staatskanzlei zur Prüfung eingereicht.