Gegenwind SG
Gesetzesinitiative «Schutz der kommunalen Demokratie»
Das kantonale Planungs- und Baugesetz hebelt via Sondernutzungspläne in Art. 33, PBG (Planungs- und Baugesetz) das Referendums- und Beschwerderecht der Gemeinden aus. Die Initiative «Schutz der kommunalen Demokratie» holt diese Gemeinderechte durch Änderung von Art. 33 zurück.
Die Sondernutzungspläne tangieren mehrere Rechte der Gemeinden: Anlagen zur Gewinnung von Energie, Deponien und Abbaustellen von kantonaler und regionaler Bedeutung, Anlagen zur Nutzung des Untergrunds. Für die Gemeinden und ihre Bevölkerung kommt dies teilweise überraschend: So zeigte sich die Gemeinde Eschenbach irritiert darüber, dass der Kanton die Fallführung für ein Abbau- und Deponievorhaben – und für weitere Projekte ähnlicher Art – übernehmen wird. Tatsächlich regeln dies die kantonalen Sondernutzungspläne bereits seit 2017 im Planungs- und Baugesetz.
Auf Bundesebene hingegen wird die erneuerbare Energie massiv vorangetrieben. Das Referendums- und Einspracherecht wird hierbei als störend empfunden. So wurden die Kantone angewiesen, Gesetzesgrundlagen zu erschaffen, um die Mitbestimmung auf kommunaler Ebene auszuhebeln. Auch dies wurde im Kanton St. Gallen durch die kantonalen «Sondernutzungspläne» bereits umgesetzt und ist seit 2017 in Kraft.
Dieses Vorgehen ist systematisch, der Prozess schleichend: den Gemeinden und ihren Einwohnern werden Stück für Stück immer mehr Entscheidungsrechte entzogen. Damit untergraben Bund und Kanton das Subsidiaritätsprinzip und die direkte Demokratie. Einsprache- und Mitbestimmungsrechte werden auf Wunsch von Lobbygruppen eingeschränkt. Gesetze werden eingeführt und die Auswirkungen erst sichtbar, wenn Fristen für Referenden längst abgelaufen sind.
Wir geben Gegenwind! Durch die Streichung der gesetzlichen Artikel, mit denen die Gemeinden entmündigt werden, holen wir das Mitbestimmungsrecht zurück und setzen ein wichtiges Zeichen für die Demokratie.
Initiativtext
Initiative Schutz der kommunalen Demokratie
Die Unterzeichnenden fordern, dass im Planungs- und Baugesetz folgender Artikel gestrichen wird:
Art. 33 Inhalt
1 Kantonale Sondernutzungspläne werden erlassen für:
a) Abbaustellen von kantonaler und regionaler Bedeutung;
b) Deponien von kantonaler und regionaler Bedeutung;
c) Anlagen zur Gewinnung von Energie;
d) Anlagen zur Nutzung des Untergrundes;
e) Strassen und Wasserbauten, soweit sie mit Vorhaben nach Bst. a bis d dieser
Bestimmung zusammenhängen.
Artikel 33 wird wie folgt ersetzt:
Art. 33 Inhalt
1 Kantonale Sondernutzungspläne werden erlassen für:
a) Strassen, namentlich Autostrassen und Hauptstrassen ausserorts;
b) Wasserbauten, namentlich Hochwasserschutz und Stauanlagen.
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Komitee Gegenwind SG
Co–Präsidium Patrick Jetzer, Bächli (Hemberg) & Dr. Esther Granitzer, St. Gallen
Eveline Ketterer, St. Gallen (Mediensprecherin)
Stefan Millius, Au – Marc Buschor, Sennwald – Daniel Trappitsch Buchs – Lisa Leisi, Dietfurt – Hans Moser, Buchs – Doris Domenig, Algetshausen – Ramon Rüegg, Staad – Christian Grob, Bächli (Hemberg) – Marianne Knüsli, St. Gallen – Nicole Montavon, Eggersriet – Monika Wagner, Wittenbach – Alex Domenig, Oberuzwil – Véronique Wahl, Bächli (Hemberg) – Ralph Bossi, Ganterschwil
Meilensteine
Sammelbeginn
Die Initiative ist gestartet!
Festlegung Sammelstart
Der Sammelstart wurde auf den 26. April 2024 festgelegt.
Freigabe der Initiative
Die Staatskanzlei erteilt die Zulässigkeit nach Anpassung des Initiativtitels «Schutz der kommunalen Demokratie».
Rückmeldung Staatskanzlei
Die Staatskanzlei fordert eine Anpassung des Titels.
Release Website
Der Internetauftritt wurde live geschaltet.
Einreichung Staatskanzlei
Die Initiative wurde vom Komitee bei der Staatskanzlei zur Prüfung eingereicht.